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Grundsätze der Homöopathie

Lebenskräfte


Seit dem Altertum wurde im von Aristoteles begründeten Vitalismus davon ausgegangen, dass lebenden Wesen eine so genannte Lebenskraft innewohne. Diese Lebenskraft, aufgeteilt in Entelechie und Dynamis, belebt nach Aristoteles den materiellen Körper (Organismus) und lässt ihn empfinden und tätig sein. Samuel Hahnemann übernahm die Vorstellung einer nicht-materiellen Lebenskraft und machte sie zu einem Grundbegriff seiner homöopathischen Krankheitslehre.

„Der materielle Organism, ohne Lebenskraft gedacht, ist keiner Empfindung, keiner Thätigkeit, keiner Selbsterhaltung fähig; nur das immaterielle, den materiellen Organism im gesunden und kranken Zustande belebende Wesen (das Lebensprincip, die Lebenskraft) verleiht ihm alle Empfindung und bewirkt seine Lebensverrichtungen.“ (Hahnemann, Organon §10)

Krankheit, die nicht der Chirurgie anheimfalle, sei die Verstimmung dieser „geistartigen Kraft“ (Hahnemann) und damit eine Befindensänderung des Gesunden.

„Das Leiden der krankhaft verstimmten, geistartigen, unsern Körper belebenden Dynamis (Lebenskraft) im unsichtbaren Innern und der Inbegriff der von ihr im Organism veranstalteten, äußerlich wahrnehmbaren, das vorhandene Uebel darstellenden Symptome, bilden nämlich ein Ganzes, sind Eins und Dasselbe.“ (Hahnemann, Organon §15)

Krankheit äußere sich somit in einer Gesamtheit von Krankheitszeichen und Symptomen und sei mit einer Verstimmung der Lebenskraft gleichzusetzen. Die Heilung, so Hahnemann, geschehe einzig durch die Umstimmung der Lebenskraft und „Befindensveränderung des Kranken in den gesunden Zustand“ (Organon, § 19). Deren Wirkung sei die Aufhebung der Gesamtheit der Symptome. Diese Umstimmung der Lebenskraft sei durch kleine, geschüttelte oder verriebene („dynamisierte“) Gaben von Substanzen zu erreichen.

Der Begriff der Lebenskraft macht einen wesentlichen Unterschied der Homöopathie zur wissenschaftlichen Medizin aus, indem die Grundlage für Krankheit und Heilung nicht in den Körperfunktionen des Organismus, sondern in einer den individuellen Menschen belebenden „nicht-materiellen“ Kraft gesehen wird. Dass Krankheiten materielle Ursache haben könnten, stritt Hahnemann stets vehement ab, so dass beispielsweise Bakterien und andere Mikroorganismen als Krankheitsursache nicht in Betracht gezogen werden.

Die seinerzeit weit verbreitete Vorstellung einer Lebenskraft, die u.a. auch Christoph Wilhelm Hufeland (Leibarzt des preußischen Königs) vertrat, stellte sich gegen eine medizingeschichtliche Entwicklung, in der zunehmend reale, beobachtbare Phänomene ausschlaggebend für die Beschreibung des Lebens wurden. So begannen weite Teile der Medizin schon vor Hahnemanns Zeiten seit der Entdeckung des Blutkreislaufs, sich allmählich von der Idee einer von der materiellen Welt getrennten Lebenskraft zu verabschieden. Ein weiterer, wichtiger Grund für diesen Paradigmenwechsel war die Verfügbarkeit des Mikroskops, mit dem viele grundlegende Entdeckungen der Medizin gemacht werden konnten. Es entwickelten sich u. a. die mikroskopische Anatomie und Zellbiologie, sodass für viele Vorgänge im menschlichen Körper Erklärungen gefunden wurden, welche die Annahme einer separaten Lebenskraft überflüssig machten; die Naturwissenschaften im allgemeinen und die Medizin im besonderen kamen ohne sie aus. Bakterien waren trotzdem als Krankheitserreger noch lange Zeit weitgehend unbekannt .

Bereits Hahnemann selbst rückte jedoch bald von der Vorstellung einer „Kraft“ ab und ersetzte den Begriff durch „Lebensprincip“. Homöopathen des zwanzigsten Jahrhunderts, im deutschen Sprachraum etwa Otto Leeser, Julius Mezger und Mathias Dorcsi, reformulierten die Homöopathie als eine Regulationstherapie und das „Lebensprincip“ als die Fähigkeit des Organismus zur Selbstregulation bzw. Homöostase (Immunabwehr, Temperaturregulation, Schmerzempfindung u. dgl.). Durchaus an Hahnemanns Überlegungen anschließend, geht etwa Dorcsi davon aus, dass Krankheit wesentlich eine gestörte Fähigkeit des Organismus zur Selbstregulation darstelle, die unter Umständen durch einen minimalen Reiz, eben das homöopathische Heilmittel, korrigiert werden könne. Daraus folgt, dass nicht alle Krankheitserscheinungen mit Aussicht auf Erfolg homöopathisch behandelt werden können, sondern nur diejenigen, bei denen eine solche Regulationsstörung zentral ist; so öffnet sich die Homöopathie in manchen Bereichen zur Komplementärmedizin.

Einige Homöopathen arbeiten aber auch heute noch mit dem auf der Lebenskraft basierenden Krankheitsbegriff. Aus ihrer Sicht ist dieser Begriff dazu geeignet, das individuelle Krankheitsbild ohne Berücksichtigung der materiellen Krankheitsursachen zu erkennen und zu heilen. Der Begriff dient hier dazu, die Gesamtheit der beobachteten Symptome zugleich als eine Veränderung der den Menschen belebenden Kraft wahrzunehmen und das Ziel der Heilung als die Wiederherstellung dieser Kraft festzulegen.

Ähnlichkeitsprinzip (Simile-Prinzip)

Gemäß Hahnemanns Organon sind sowohl Krankheiten als auch deren Behandlungen als „Affectionen“ der Lebenskraft zu verstehen. Eine „Affection“ kann nur durch eine andere, der Art nach von ihr abweichende, aber in ihrer Äußerung sehr ähnliche „Affection“ dauerhaft ausgelöscht werden (§ 26). Daher sei ein Krankheitszustand durch eine Arznei zu heilen, die bei Gesunden einen ähnlichen Krankheitszustand mit einem ähnlichen Symptombild hervorruft: similia similibus curentur („Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt“). Der Heilungsansatz der Homöopathie ist dabei umfassender ausgelegt als der der klassischen Medizin: Es wird stets mit der Arznei behandelt, deren Symptombild am gesunden Menschen dem der Krankheit am ähnlichsten ist und zwar anhand des gesamten, individuellen Symptombildes. Dazu gehört auch wesentlich die Art der Verstimmung des Befindens, z. B. mit dem Infekt einhergehende Nervosität, Schwäche, Schlaflosigkeit oder Traurigkeit.

Voraussetzung für die Anwendung des Ähnlichkeitsprinzips ist zum einen die Kenntnis der homöopathischen Arzneimittel und zum anderen die exakte Erfassung des Symptombildes des Patienten.

Arzneimittelprüfung

Eine homöopathische Behandlung beruht auf der Kenntnis der Symptome, die eine Arznei bei einem gesunden Menschen auslösen kann. Deshalb werden in der Homöopathie Arzneimittelprüfungen nur mit gesunden Menschen durchgeführt. Weil die meisten Substanzen, die geprüft werden sollen, giftig sind, werden für die Prüfung fast ausschließlich potenzierte Substanzen verwendet (meist C30). Während der Prüfung werden die am gesunden Menschen festgestellten Veränderungen (Symptome) festgehalten. Das Ergebnis dieser Prüfungen wird in Arzneimittellehren (Materiae medicae) zusammengestellt. Für die Auswahl des passenden Arzneimittels erleichtern nach Symptomen geordnete Repertorien die Auswahl.

Arzneimittelprüfungen werden bis heute durchgeführt. Inzwischen wurden über 2000 Substanzen geprüft. Oft werden Arzneimittelprüfungen jedoch nicht als Doppelblindstudie durchgeführt, was die Anwendung dieser Prüfungen in Frage stellt .

Homöopathische Arzneimittelprüfungen sind nicht mit Arzneimittelprüfungen nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) zu vergleichen. Bei homöopathischen Arzneimittelprüfungen wird nicht eine erwartete Wirksamkeit überprüft, sondern beobachtet, ob und welche Symptome durch ein homöopathisches Arzneimittel hervorgerufen werden können.

Potenzierung

Der nächste wichtige Grundsatz der Homöopathie ist die Verwendung „potenzierter“ Arzneimittel. Unter Potenzierung ist die starke Verdünnung bei gleichzeitiger Dynamisierung zu verstehen. Die Arzneimittel werden durch stufenweise durchgeführtes Potenzieren aus Urtinkturen (pflanzlichen und tierischen Ursprungs: Symbol: Ø oder mineralischen und chemischen Ursprungs: Symbol O) und aus indifferenten Verdünnungsmitteln wie Alkohol, destilliertem Wasser, Glycerin und Milchzucker hergestellt.

Homöopathische Arzneimittel werden flüssig (Dilution) oder als Globuli, in tiefen Potenzen auch in Form von Tabletten angewendet.

Entgegen weit verbreiteter Auffassung ist die Verdünnung unter die chemische Auflösungsgrenze kein zwingendes Element der Homöopathie. Viele Heilpraktiker und einige Ärzte arbeiten in Deutschland gern mit Niedrigpotenzen (D4, D6), in denen die Stoffe noch in nennenswerter Konzentration vorliegen. Eine D6 enthält den Ausgangsstoff in der Verdünnung von 1:1.000.000, also in µg/g. Bei diesen nur schwach verdünnten Mitteln sind die regulären Dosis-Wirkungs-Beziehungen des verwendeten Stoffes zu beachten und unerwünschte Wirkungen möglich.

Eine Erklärung für die Wirksamkeit potenzierter Stoffe versuchte der renommierte Schweizer Chemiker Louis Rey 2003 mit der Theorie zu liefern, äußert stark verdünnte Lösungen könnten die Informationen von Substanzen speichern. Das hätten Messungen nach der Thermolumineszenzmethode ergeben. Dadurch versuchte Rey eine Kompatibilität zwischen der wirkungsorientierten Schulmedizin und der Homöopathie herzustellen. Kritiker merkten an, Rey habe seine Versuche nicht doppelblind durchgeführt und nicht angegeben, wie oft er sie wiederholt habe. Außerdem soll der postulierte "Gedächtniseffekt" nur für wenige Milliardstel Sekunden bestehen.

Die Lehre der chronischen Krankheiten

Nach jahrelangen praktischen Erfahrungen mit der Homöopathie stellte Hahnemann fest, dass bestimmte Krankheitsverläufe homöopathisch nicht zu heilen waren. Ab 1816 entwickelt er deshalb eine Methode zur Behandlung chronischer Krankheiten. 1828 veröffentlichte er die Ergebnisse seiner Forschung in einem fünfbändigen Werk mit dem Titel "Die chronischen Krankheiten". Nach seiner Theorie liegt den chronischen Krankheiten ein Miasma, eine Art tief liegendes „Ur-Übel“, zugrunde. Hahnemann unterteilte die Miasmen in Psora (als Folge der Krätzekrankheit), Sykosis (Feigwarzenkrankheit als Folge der Gonorrhoe) und Syphilis. Hahnemanns Arbeit nach der Erkenntnis der Miasmen war der Versuch, die Psora auszumerzen, wie er schrieb.

Sein Verständnis der chronischen Krankheiten bewegt sich im Rahmen der damaligen medizinischen Erkenntnisse. Die praktischen Konsequenzen seiner Theorie werden jedoch in der klassischen Homöopathie bis heute berücksichtigt.